F-Gas-Verordnung
Gemeinsam gegen die globale Erderwärmung

Die F-Gas-Verordnung: Gemeinsam sicher in die Zukunft

Die neue EU-F-Gas-Verordnung (2024/573) setzt klare Leitplanken für den Klimaschutz in der Kältetechnik. Auch wenn die Anforderungen an Kältemittel steigen, bedeutet dies für Sie kein abruptes Ende Ihrer bestehenden Systeme. Das Ziel der Verordnung ist ein kontrollierter, schrittweiser Übergang zu umweltfreundlicheren Lösungen.

Für Sie als Anlagenbetreiber ist vor allem wichtig: Bestehende Anlagen dürfen innerhalb der gesetzlichen Fristen selbstverständlich weiter betrieben und gewartet werden. Wir von MTF Samsung stehen Ihnen dabei als erfahrener Partner zur Seite. Durch regelmäßige Dichtheitsprüfungen und eine vorausschauende Wartung sichern wir die Effizienz und Rechtskonformität Ihrer Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Wenn Modernisierungen anstehen, beraten wir Sie in aller Ruhe zu zukunftssicheren Alternativen mit natürlichen Kältemitteln. So verwandeln wir regulatorische Änderungen in eine Chance für nachhaltige Betriebssicherheit.


Was bedeutet die F-Gas-Verordnung?

Die europäische F-Gas-Verordnung, die seit Januar 2015 in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt, verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen aus Kältemitteln zu senken und dadurch der globalen Erwärmung entgegenzuwirken.

Was regelt die F-Gas-Verordnung?

Die Verordnung sieht eine schrittweise Reduzierung der CO₂-Äquivalente fluorierter Gase sowie weitere zentrale Maßnahmen vor:

  • Stufenweise Begrenzung der verfügbaren Kältemittelmengen
  • Intensivere Dichtheitsprüfungen
  • Verpflichtende Rückgewinnung von Kältemitteln am Ende der Gerätelebensdauer

Zu den regulierten F-Gasen gehören fluorierte Treibhausgase (HFKW) wie R134A, R410A und R32.

Stufenweiser Abbau im Rahmen des „Phase-Down“

Der sogenannte „Phase-Down“ beschreibt eine progressive Reduzierung der HFKW-Mengen, ausgedrückt in CO₂-Äquivalenten. Während der Ausgangswert im Jahr 2015 bei 100 % lag, soll bis 2030 und darüber hinaus nur noch 21 % verfügbar sein – eine Reduktion um 79 %. Die überarbeitete F-Gas-Verordnung, deren Verhandlungen im Oktober 2023 abgeschlossen wurden, sieht einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von HFKW bis zum Jahr 2050 vor.

Was bedeutet das für den Betrieb meiner Anlage?
  • Bestandsanlagen: Keine Panik – für die meisten Anlagen ist der Service mit recycelten Kältemitteln noch über Jahre hinweg gesichert.
  • Reparaturen: Ersatzteile dürfen weiterhin eingebaut werden, solange die Anlage dadurch nicht wesentlich verändert wird.
  • Dichtheitsprüfungen: Die Intervalle bleiben vorerst stabil, hängen aber wie gewohnt von der Füllmenge (in CO2-Äquivalenten) ab.

Wichtige Eckpunkte für die Klima- und Wärmepumpentechnik

Nachfolgend sind die für die Branche relevanten Einschränkungen im Bezug auf die Samsung Geräte zusammengefasst:

Produkte Datum (1.1.) Leistungsgröße Maximal GWP Samsung Bsp. Anmerkung
Monoblock Klimaanlagen und Wärmepumpen 2027 < 12 kW 1501 EHS Mono HT Quiet R32 EHS Mono R290 ist hier die optimale Alternative
2027 12 - 50 kW 1501
2030 50+ kW 1501
2032 < 12 kW kein F-Gas1
Single-Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen 2025 < 3 kg F-Gas 7502 kleine Single-Split Klimaanlagen
Split-Luft-Wasser-Klimaanlagen und Wärmepumpen 2027 < 12 kW 1502 z.B. kleine Split-Wärmepumpen
Split-Luft-Luft-Klimaanlagen und Wärmepumpen 2029 < 12 kW 1502 u.a. Sinlge- und Multi-Split Klimaanlagen
Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen 2029 > 12 kW 1502 z.b. VRF/VRV-Anlagen
Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen 2033 > 12 kW kein F-Gas2 z.b. VRF/VRV-Anlagen
Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen 2035 < 12 kW kein F-Gas2 u.a. Sinlge- und Multi-Split Klimaanlagen
  • 1) Ausnahme maximaler GWP bei 750 zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen
  • 2) Ausnahme zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen