Risikomanagement Kältemittel

nach ÖNORM EN 378 Teil 1

Zulässige Kältemittelfüllmengen

Die Berechnung der Kältemittelfüllmengen ist in der ÖNORM EN 378 Teil 1 i.d.g.F. (aktueller Stand vom 01.06.2021) festgelegt.

Diese Berechnungsübersicht dient der Ermittlung von maximal zulässigen Kältemittelfüllmengen, bei der Installation von kältemittelführenden Bauteilen in Personenaufenthaltsbereichen.

Berechnung der max. zulässigen Füllmenge Kältemittel in Abhängigkeit der verfügbaren Raumfläche.


*) Bitte alle Pflichtfelder ausfüllen.


Hinweis

Die Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge sind in Abhängigkeit von der Toxizität (A, B) und/oder Brennbarkeit (2L, 2, 3) des Kältemittels zu berechnen. Maßgebend ist dabei immer der kleinere Wert.

Berechnung lt. ÖNORM EN 378 - hinsichtlich der Toxizität/Giftigkeit

mmax = ATEL/ODL x VRaum

mmax = maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge in einem Raum [kg]
VRaum = Raumvolumen [m³]
ATEL/OFL = Toxizitätsgrenze... für R32 = 0,300... für R410A = 0,420

Berechnung lt. ÖNORM EN 378 - hinsichtlich der Brennbarkeit

mmax = 2,5 x LFL(5/4) x h0 x A(1/2)

mmax = maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge in einem Raum [kg]
A = Raumfläche [m²]
LFL = untere Explosionsgrenze [kg/m³]... für R32 = 0,307
h0 = Höhenfaktor des Innenteils


Die obige Berechnung basiert auf folgenden Voraussetzungen lt. ÖNORM EN 378:

  • Toxizitätsklasse: A
  • Brennbarkeitsklasse: 2L
  • Das Innengerät ist in einem allgemeinen Zugangsbereich (a) montiert.
  • Aufstellungsort Außengerät: Klasse II (Verdichter im Maschinenraum oder im Freien)

Die hier berechneten Füllmengen sind die maximalen Mengen an Kältemittel in einem Raum, ohne dass weitere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Größere Füllmengen wären nur möglich, wenn weitere Sicherheitsmaßnahmen für den Personenschutz (Detektoren, Alarmsystem, Lüftung, etc.) gewährleistet wären.

Bis zu einer Füllmenge von 1,8kg Kältemittel R32 sind hinsichtlich der Brennbarkeit, unabhängig vom Raumvolumen, grundsätzlich keine Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.