F-Gas-Verordnung
Gemeinsam gegen die globale Erderwärmung

Die F-Gas-Verordnung: Gemeinsam sicher in die Zukunft

Die neue EU-F-Gas-Verordnung (2024/573) setzt klare Leitplanken für den Klimaschutz in der Kältetechnik. Auch wenn die Anforderungen an Kältemittel steigen, bedeutet dies für Sie kein abruptes Ende Ihrer bestehenden Systeme. Das Ziel der Verordnung ist ein kontrollierter, schrittweiser Übergang zu umweltfreundlicheren Lösungen.

Für Sie als Anlagenbetreiber ist vor allem wichtig: Bestehende Anlagen dürfen innerhalb der gesetzlichen Fristen selbstverständlich weiter betrieben und gewartet werden. Wir von MTF Samsung stehen Ihnen dabei als erfahrener Partner zur Seite. Durch regelmäßige Dichtheitsprüfungen und eine vorausschauende Wartung sichern wir die Effizienz und Rechtskonformität Ihrer Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Wenn Modernisierungen anstehen, beraten wir Sie in aller Ruhe zu zukunftssicheren Alternativen mit natürlichen Kältemitteln. So verwandeln wir regulatorische Änderungen in eine Chance für nachhaltige Betriebssicherheit.


Was bedeutet die F-Gas-Verordnung?

Die europäische F-Gas-Verordnung, die seit Januar 2015 in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt, verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen aus Kältemitteln zu senken und dadurch der globalen Erwärmung entgegenzuwirken.

Was regelt die F-Gas-Verordnung?

Die Verordnung sieht eine schrittweise Reduzierung der CO₂-Äquivalente fluorierter Gase sowie weitere zentrale Maßnahmen vor:

  • Stufenweise Begrenzung der verfügbaren Kältemittelmengen
  • Intensivere Dichtheitsprüfungen
  • Verpflichtende Rückgewinnung von Kältemitteln am Ende der Gerätelebensdauer

Zu den regulierten F-Gasen gehören fluorierte Treibhausgase (HFKW) wie R134A, R410A und R32.

Stufenweiser Abbau im Rahmen des „Phase-Down“

Der sogenannte „Phase-Down“ beschreibt eine progressive Reduzierung der HFKW-Mengen, ausgedrückt in CO₂-Äquivalenten. Während der Ausgangswert im Jahr 2015 bei 100 % lag, soll bis 2030 und darüber hinaus nur noch 21 % verfügbar sein – eine Reduktion um 79 %. Die überarbeitete F-Gas-Verordnung, deren Verhandlungen im Oktober 2023 abgeschlossen wurden, sieht einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von HFKW bis zum Jahr 2050 vor.

Was bedeutet das für den Betrieb meiner Anlage?
  • Bestandsanlagen: Keine Panik – für die meisten Anlagen ist der Service mit recycelten Kältemitteln noch über Jahre hinweg gesichert.
  • Reparaturen: Ersatzteile dürfen weiterhin eingebaut werden, solange die Anlage dadurch nicht wesentlich verändert wird.
  • Dichtheitsprüfungen: Die Intervalle bleiben vorerst stabil, hängen aber wie gewohnt von der Füllmenge (in CO2-Äquivalenten) ab.

Wichtige Eckpunkte für die In-Verkehrbringung von Klimageräten und Wärmepumpen

Die In-Verkehrbrinung der Anlagen ist Leistungsumfang von MTF Samsung und hat nicht mit der möglichen Montage über das angebenen Datum hinaus zu tun. Eine Montage ist auch nach der In-Verkehrbringungseinschränkung noch jederzeit möglich!

Nachfolgend sind die für die Branche relevanten Einschränkungen im Bezug auf das In-Verkehrbringen diverser Anlagen zusammengefasst:

Datum (1.1.) Produkte Leistungsgröße Maximal GWP Beschreibung mögliche MTF Samsung Lösung
2025 Single-Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen Füllmenge weniger als 3 kg F-Gas 7502 z.B. kleine Single-Split Klimaanlagen mit R410A Samsung RAC Single-Split R32 (GWP 675)
2027 Split-Luft-Wasser-Klimaanlagen und -Wärmepumpen bis 12 kW 1502 z.B. kleine Split-Wärmepumpen Samsung DVM H2O Systeme
Monoblock Klimaanlagen und Wärmepumpen bis 12 kW 1501 Samsung EHS Mono R290 (GWP 3)
12 - 50 kW 1501 Samsung EHS Mono oder MTF Galletti PLP R290 (GWP 3)
2029 Split-Luft-Luft-Klimaanlagen und -Wärmepumpen bis 12 kW 1502 u.a. Sinlge- und Multi-Split Klimaanlagen Samsung EHS Split (ab 12.5kW)
Split Klimaanlagen und Wärmepumpen über 12 kW 7502 z.b. VRF/VRV-Anlagen mit R410A MTF Samsung DVM-VRF R32
2030 Monoblock Klimaanlagen und Wärmepumpen über 50 kW 1501 MTF Galletti PLP R290 (GWP 3)
2032 Monoblock Klimaanlagen und Wärmepumpen bis 12 kW kein F-Gas1 Samsung EHS Mono R290 (kein F-Gas)
2033 Split Klimaanlagen und Wärmepumpen über 12 kW kein F-Gas2 z.b. VRF/VRV-Anlagen MTF Samsung DVM H2O Systeme
2035 Split Klimaanlagen und Wärmepumpen bis 12 kW kein F-Gas2 u.a. Sinlge- und Multi-Split Klimaanlagen MTF Samsung DVM H2O Systeme
  • 1) Ausnahme maximaler GWP bei 750 zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen
  • 2) Ausnahme zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen

Quelle: TGA Beitrag "Der ultimative F-Gase-Fahrplan" vom 23.10.2024

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Das In-Verkehrbringen der Anlagen ist Leitungsumfang von MTF Samsung. Anlagen die unter die In-Verkehrbringungseinschränkung fallen, dürfen nach Inkrafttreten der jeweiligen Regelung aber weiterhin montiert und in Betrieb genommen werden.
  • Betreiber von Anlagen mit F-Gasen müssen das unkontrollierte Entweichen der Kältemittel verhindern, Lecks umgehend beheben lassen, Wartungen dokumentieren und Kältemittel verpflichtend zurückgewinnen – zur Wiederverwertung, Aufbereitung oder fachgerechten Entsorgung.
  • In vielen Fällen sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen und weitere Wartungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben.
  • Hersteller sind an festgelegte Kältemittelquoten gebunden. Dies führt dazu, dass immer mehr Geräte auf Kältemittel mit niedrigerem GWP umgestellt werden – diese sind jedoch häufig brennbar.
  • Alternativen mit geringem GWP bringen oftmals eine höhere Energieeffizienz mit sich, was neben dem Umweltnutzen auch wirtschaftliche Vorteile durch niedrigere Betriebskosten mit sich bringt.